Allgemeine Geschäftsbedingungen
FEDJA Music · Felix Schweizer · Zürich
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Felix Schweizer, geschäftlich tätig unter der Marke FEDJA Music (nachfolgend «FEDJA Music»), und dem Auftraggeber über DJ-Dienstleistungen, Technikvermietung und damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Angebote von FEDJA Music sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber sowie Eingang der Anzahlung gemäss Ziff. 4 zustande. Die Bestätigung kann per E-Mail, gegengezeichnetem PDF oder Online-Formular erfolgen.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem konkreten Angebot. Eingeschlossen sind in der Regel: musikalisches Programm, Beratung im Vorfeld, Anlieferung, Auf- und Abbau der vereinbarten Technik sowie der Auftritt im definierten Zeitfenster. Nicht eingeschlossen sind Verpflegung des DJs am Veranstaltungsort, Übernachtung bei Distanzen über 80 km vom Standort Zürich sowie behördliche Bewilligungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot ausgewiesenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Der MWST-Status ist im Angebot vermerkt.
Eine Anzahlung von 50 % des Auftragsvolumens ist innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig und sichert die Reservierung des Termins. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum auf dem im Angebot genannten Konto eingegangen. Massgeblich ist der Zahlungseingang.
Bei verspäteter Zahlung kann FEDJA Music die Leistung verweigern, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche entstehen.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, gelten folgende Stornogebühren, berechnet auf das Gesamtvolumen des Angebots:
- bis 90 Tage vor Veranstaltung: 50 %
- 90 bis 30 Tage vor Veranstaltung: 70 %
- 29 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 85 %
- weniger als 7 Tage vor Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: 100 %
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet, nicht zusätzlich verrechnet. Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei FEDJA Music.
6. Verschiebung und höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt – insbesondere behördlichen Anordnungen, Pandemien, Naturereignissen oder vergleichbaren Umständen, die eine Durchführung verunmöglichen – wird der Termin einmalig kostenfrei innert 12 Monaten ab ursprünglichem Datum verschoben. Geleistete Anzahlungen bleiben bestehen und werden auf den Ersatztermin angerechnet.
Findet keine Einigung über einen Ersatztermin statt, gelten die Stornoregelungen gemäss Ziff. 5.
7. Verhinderung des DJs
Wird FEDJA Music aus Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Gründen am Auftritt gehindert, sorgt FEDJA Music nach Möglichkeit für einen qualifizierten Ersatz-DJ aus dem eigenen Netzwerk zu denselben Konditionen. Kann kein Ersatz gestellt werden, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- barrierearmer Zugang für Anlieferung und Abbau
- geeigneter Stellplatz für das DJ-Setup (mind. 2 × 2 m, ebene Fläche)
- separater, abgesicherter 230V-Stromanschluss (16 A) im Bereich des DJ-Pults
- bei Outdoor-Setups: wettergeschützter Bereich für Technik; bei drohendem Unwetter ist eine Indoor-Alternative bereitzustellen
- Verpflegung des DJs bei Veranstaltungen über 5 Stunden Dauer
Erfüllt der Auftraggeber diese Voraussetzungen nicht und entsteht dadurch Mehraufwand (z. B. längere Tragwege, zusätzliche Technik), kann dieser nach effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet werden.
9. Auf- und Abbau
Der Aufbau erfolgt nach Absprache, in der Regel ab 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Der Abbau findet unmittelbar nach Ende des Auftritts statt, sofern nicht anders vereinbart. Aufbau- und Abbauzeiten sind nicht Bestandteil der gebuchten Auftrittszeit.
10. Verlängerung des Auftritts
Verlängerungen über die vereinbarte Auftrittszeit hinaus werden mit CHF 300 pro angefangene Stunde verrechnet und sind vor Ort schriftlich (Mail, SMS, signiertes Formular) freizugeben.
11. Lärmschutz und behördliche Auflagen
Die Einholung sämtlicher behördlicher Bewilligungen sowie die Einhaltung lokaler Lärmschutz-, Sperrstunden- und Sicherheitsvorgaben obliegen dem Auftraggeber. FEDJA Music richtet sich nach Anweisung des Auftraggebers, übernimmt jedoch keine Haftung für Verstösse, die auf unzureichende Information oder fehlende Bewilligungen zurückzuführen sind.
12. Haftung
FEDJA Music haftet für Schäden, die durch FEDJA Music oder dessen Equipment verursacht wurden, im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Schäden am Equipment durch Gäste oder Dritte trägt der Auftraggeber. Diebstahl oder Verlust während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber, soweit nicht durch FEDJA Music verschuldet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Equipment während der Veranstaltung mit angemessener Sorgfalt zu schützen.
13. Bild- und Tonaufnahmen
FEDJA Music ist berechtigt, am Veranstaltungsort Bild- und Tonaufnahmen für eigene Marketing- und Referenzzwecke (Website, Social Media, Showreel, Portfolio) anzufertigen und zu verwenden. Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte (z. B. für Werbekampagnen oder Stock-Material) erfolgt nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann der Anfertigung von Aufnahmen jederzeit – spätestens bei Vertragsabschluss – schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird ohne Aufnahmen gearbeitet.
14. Datenschutz
FEDJA Music verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme von Dienstleistern, die zur Vertragserfüllung notwendig sind (z. B. Treuhand, Buchhaltung). Details regelt die Datenschutzerklärung unter fedjamusic.com/datenschutz.
15. Schriftform und Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Die schriftliche Form ist auch durch E-Mail-Korrespondenz erfüllt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
FEDJA Music
Felix Schweizer